Um zu bewerten, ob die Versicherung einer privaten Unfallrente für einen persönlich sinnvoll, wichtig oder notwendig ist, muss man sich mehrere Aspekte vor Augen halten und den eigenen, bestehenden (privaten wie auch gesetzlichen) Versicherungsschutz mit berücksichtigen.
Zunächst gilt es den Zweck einer privaten Unfallrente zu verstehen und wann sie in welcher Höhe geleistet wird. Der Versicherer zahlt im definierten Versicherungsfall, das ist je nach Versicherungsbedingungen, in der Regel aber eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 % (dabei weltweite Geltung im privaten wie auch beruflichen Bereich!), eine monatliche Rente in der Höhe, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, entweder bis zum Erreichen eines bestimmten Alters (beispielsweise bis zum Renteneintritt) oder lebenslang. Das Geld kann genutzt werden, um neu entstehende laufende Kosten abzudecken, wie eine Haushaltshilfe, Kinder- oder Pflegehilfe! Des Weiteren kann ein finanzieller Verlust ausgeglichen werden, der beispielsweise durch erforderliche Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitsplatzwechsel aufgrund des Unfalls eingetreten ist. Dafür ist eine private Unfallrente sinnvoll.
Einmalige "Belastungen", wie zum Beispiel für einen erforderlichen, behindertengerechten Umbau der Wohnung / Hauses / KfZ, können am besten mit einer entsprechend hohen Kapitalleistung als Einmalzahlung in einer privaten Unfallversicherung bezahlt werden. Die private Unfallrente allein ist dafür eher ungeeignet beziehungsweise weniger sinnvoll. Wir von unfallrente.net stellen einen Online-Tarifvergleichsrechner für eine private Unfallversicherung mit dem Einschluss einer Unfallrente bereit, wie sie von Finanztest empfohlen wird.
Den Verlust der Arbeitskraft sichert man besser mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab (siehe dazu ausführlicher weiter unten)!
Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung vs. Private Unfallrente
Kraft Gesetzes sind die meisten Menschen in Deutschland gesetzlich unfallversichert, zum Beispiel Arbeitnehmer, Studenten, Schüler oder Auszubildende. Der gesetzliche Versicherungsschutz beschränkt sich jedoch nur auf Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Das heißt generell, in der Freizeit ist man ungeschützt, einen weltweiten Versicherungsschutz rund-um-die Uhr bietet nur eine private Versicherung! Bevor zudem eine Berufskrankheits- oder Verletzenrente vom Unfallversicherungsträger, zum Beispiel einer Berufsgenossenschaft, gezahlt wird dauert es und es sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen.
Ein weiterer Vorteil bei der privaten Unfallrente ist, dass diese im Regelfall in voller vereinbarter Höhe ausbezahlt wird, sobald der festgelegte Invaliditätsgrad überschritten wird, egal in welchem Ausmaß. In der gesetzlichen Unfallversicherung bemisst sich die Höhe der Berufskrankheits- und Verletztenrente jedoch am Jahresarbeitsverdienst vor dem Versicherungsfall und dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit! Je nachdem zahlt der gesetzliche Unfallversicherungsträger maximal 2/3 des JAV (Vollrente bei 100 % MdE). Bei einer teilweisen MdE (mindestens jedoch 20 %!) sogar nur prozentual vom 2/3 des JAV!
Für eine private Unfallrente kann zudem eine sogenannte Leistungs- und Beitragsdynamik vereinbart werden. Bei der Leistungsdynamik erhöht sich im Versicherungsfall jedes Jahr die Rente automatisch um die vereinbarte Höhe. Damit kann man also einen echten Inflationsausgleich erreichen, was mit Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung so nicht möglich ist! Mit der Beitragsdynamik besteht die Option, die Höhe der Unfallrente im Nichtleistungsfall jedes Jahr zu erhöhen. Hiermit wird klar, dass mit der privaten Unfallrente eine bedarfsgerechte konkrete Absicherung möglich ist!
Private Unfallrente als sinnvolle Alternative zur Erwerbs- / Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Abschluss einer privaten Unfallrentenversicherung oder der Einschluss einer privaten Unfallrente in einen klassischen Unfallversicherungsvertrag mit Kapitalleistung kann bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft eine sinnvolle Alternative zur Erwerbs- / Berufsunfähigkeitsversicherung sein, wenn man aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen letztere nicht mehr abschließen kann, die Ausschlüsse zu gravierend oder die Versicherungsprämie zu hoch ist. Ein 1:1-Ersatz ist eine private Unfallrente jedoch zum Zweck der Arbeitskraftabsicherung nicht, denn Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung leisten auch bei Erkrankungen und nicht nur bei Unfällen. Und gerade Krankheiten sind statistisch gesehen der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. Darum ist dieser Schutz auch um einiges teurer als eine private Unfall(renten)versicherung in gleicher Höhe. Hier stellen wir Ihnen einen kostenlosen Tarifvergleichsrechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung, den Sie ganz unverbindlich nutzen können:
Positiv auffällig ist, dass viele Unfallversicherer sich auf die Erweiterung des Unfallbegriffes einlassen. So finden zum Beispiel bei einigen Anbietern auch Herzinfarkte oder erstmalige Krebserkrankungen als ein von außen plötzlich einwirkendes Ereignis Gültigkeit.
Unfallrente oder Invaliditätsleistung (Einmalzahlung)?
Wir empfehlen wie Finanztest die Vereinbarung einer privaten Unfallrente als Zusatzbestandteil in einem klassischen Unfallversicherungsvertrag mit Kapitalleistung. Also nicht oder, sodern beides! Dies gilt besonders für junge Menschen. Wer beispielsweise bereits Anfang 60 ist und einen Unfall mit dauerhafter Invalidität als Folge erleidet, wäre mit einer Einmalleistung möglicherweise besser bedient als mit einer lebenslangen Rente, da die verbleibende Lebenserwartung gegenüber einem jungen Versicherten deutlich geringer ist.
Private Unfall(renten)versicherung für Kinder sehr sinnvoll
Für Kinder, Schüler oder Studenten kann die Versicherung einer privaten Unfallrente sehr sinnvoll sein, vor allem wenn auch hier noch kein Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsschutz besteht und auch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hintergrund: Ein Unfall kann bei jungen Leuten dazu führen, dass sie nie ins Arbeitsleben eintreten und vielleicht nie ihren Unterhalt selbst verdienen können.
Da Kinder, Schüler oder Studenten in der Regel kein eigenes Arbeitseinkommen oder -entgelt erzielen, berechnet sich die Höhe der Rentenleistung der gesetzlichen Unfallversicherung im Versicherungsfall (das heißt nur bei bestimmten Unfällen, wie Wegeunfällen zur Schule, auf dem Campusgelände, etc., aber nicht in der Freizeit!) anhand eines fiktiven Jahresarbeitsverdienstes. Daraus ergeben sich im Versicherungsfall folgende monatliche Renten der gesetzlichen Unfallversicherung:
Kinder- und Mindest-JAV für 2017 im Monat
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
---|---|---|
Kinder-JAV bis 6 Jahre | 99,17 € (20 % MdE) – 495,83 (100 % MdE) | 88,67 € (20 % MdE) – 443,33 (100 % MdE) |
Kinder-JAV 6 bis 15 Jahre | 132,22 € (20 % MdE) – 661,11 (100 % MdE) | 118,22 € (20 % MdE) – 591,11 (100 % MdE) |
Mindest-JAV 15 bis 18 Jahre | 158,67 € (20 % MdE) – 793,33 (100 % MdE) | 141,87 € (20 % MdE) – 709,33 (100 % MdE) |
Mindest-JAV ab 18 Jahren | 238,00 € (20 % MdE) – 1.190,00 (100 % MdE) | 212,80 € (20 % MdE) – 1.064,00 (100 % MdE) |
Mit einer privaten Unfallrente könnte hingegen eine - notfalls lebenslange - genaue bedarfsspezifische Absicherung in ausreichender Rentenhöhe erfolgen. Hier gelangen Sie zu unserem Online-Tarifvergleichsrechner.